Konzipiert ist unsere Einrichtung gegenwärtig für zwei junge Menschen mit besonders intensivem Betreuungsbedarf, die einer familienanalogen Wohnform bedürfen.

„Das Wissen, dass man nicht der Einzige ist, der sowas erlebt hat, schafft eine große Entlastung. Zu erfahren, dass andere Gleiches oder Ähnliches erlebt haben, vermindert das Gefühl von Scham und Isolation“ (J. Bausum, in „Traumapädagogik“ 2009).

Die SPLG Schatzinsel bietet den sicheren Ort für das Erlernen eines selbst bemächtigten Umgangs mit den Auswirkungen und Folgen von Traumatisierungen nach:

Das pädagogische Konzept der SPLG Schatzinsel richtet sich an biografisch schwer belastete junge Menschen, die Gruppensituationen aufgrund der beeinträchtigten Fähigkeit sich selbst zu regu­lieren als bedrohlich erleben. Diese Unsicherheit in Beziehungen und die beeinträchtigte Fähigkeit, diese Verunsicherung regulieren zu können hat zur Folge, dass sie einen Großteil ihrer Energie und ihres Wissens darauf verwenden müssen, nicht vollständig ihren sozialen Ängsten ausgesetzt zu sein. Der Großteil der pädagogischen Konzepte für die Arbeit mit biographisch belasteten jungen Menschen ist nicht ausreichend, denn die meisten Konzepte sind Gruppenkonzepte. Frühentwicklungstraumatisierte junge Menschen sind in der Regel autonome Einzel­kämpfer und in einer Gruppe überfordert.

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Unsere Konstellation mit zwei Plätzen in einem erweiterten familienanalogen Setting wird dieser Problematik gerecht. Die Schatzinsel ist eine SPLG für junge Menschen, die einer sicheren inkognito Unterbringung bedürfen und bei denen kein Kontakt zur Herkunftsfamilie bestehen darf.

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Freie Plätze in der Schatzinsel: keine

Grundsätzliche Ein- und Ausschluss Kriterien

Die einzelnen sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften unterscheiden sich hinsichtlich Ausbildung, Erfahrung, Belastbarkeit, Spezialisierung… Die hier aufzunehmenden jungen Menschen sollen in der Regel bis zur Volljährigkeit aber u.U. auch weit darüber hinaus in die Familie integriert werden.

Somit sind allgemeine Kriterien z.B. hinsichtlich des Alters der jungen Menschen kaum festzulegen, sondern diese orientieren sich vor der Aufnahme an den Möglichkeiten in der jeweiligen SPLG.

Die Zusammensetzung der aufgenommenen jungen Menschen berücksichtigt die biografischen Auswirkungen und Anforderungen der jungen Menschen. Dabei werden internalisierende und externalisierende Verhaltensweisen, Täter und Opferdynamiken, geschlechtsspezifische Auswirkungen und Bindungserfahrungen berücksichtigt.

Eine Unterbringung nach §35a ist im Einzelfall möglich, wenn die vorliegende seelische Behinderung nicht den Rahmen eines familienanalogen Settings sprengt. Die Stärken unserer Einrichtung liegen insbesondere im Kontext der Folgen von frühen Entwicklungstraumatisierungen. Zielgruppe sind in der Regel Mädchen, die bei der Aufnahme zwischen 12 und 21 Jahre alt sind (begründete Ausnahmen sind möglich) und